Leistungen zur "Bildung und Teilhabe" für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
Grundsicherungsleistungen
Ab dem 01.01.2011 können bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft berücksichtigt werden.
Beantragt werden können die nachfolgenden Leistungen:
- Übernahme der Kosten für eintägige Ausflüge der Schule/Kindertageseinrichtung
- Übernahme der Kosten für mehrtägige Klassenfahrten
- Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf von Schülerinnen und Schülern
- Kosten der Schülerbeförderung zum Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs
- Kosten für eine ergänzende angemessene Lernförderung
- Kosten des gemeinschaftlichen Mittagessens in der Schule oder Kindertageseinrichtung
- Kosten zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Vereine/Musikunterricht/Freizeiten o.ä.)
Sollten Sie Interesse an der Beantragung dieser Leistungen haben, rufen Sie uns an:
Gerhild Auer 06592/933-482
Heike Thar 06592/933-457
Christoph Preis 06592/933-453
Den Hauptantrag für das Bildung- und Teilhabepaket finden Sie hier:
Bitte füllen Sie entsprechend der beantragten Leistung des Bildungspaket die hier befindlichen Anlage A, B, C, D oder E aus.
Damit es zu keiner Unterbrechung der Zahlungen kommt muss wie bei den "normalen" Grundsicherungsleistungen ein Weiterbewilligungsantrag Bildung- & Teilhabe gestellt werden.


