Mehrbedarfe

Grundsicherungsleistungen

Folgende Mehrbedarfe können gewährt werden:

  • Mehrbedarf Schwangerschaft (für werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche)
  • Mehrbedarf Alleinerziehung (für Alleinerziehende, abhängig von der Anzahl und dem Alter der Kinder)
  • Mehrbedarf Behinderung (für Menschen mit Behinderungen, sofern sie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach dem Sozialgesetzbuch, 9. Buch (SGB IX) beziehen)
  • Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung (für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen eine bestimmte Diät einhalten müssen und dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen können)
  • Mehrbedarf Warmwasser, sofern Warmwasser nicht zentral aufbereitet und über die Heizkosten abgerechnet wird

Zu den am 01.01.2011 eingeführten Mehrbedarfen im Rahmen des Bildungspaketes, wie angemessene Lernförderung, Schülerbeförderung, gemeinschaftliches Mittagessen, Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben etc. erhalten Sie nähere Informationen in der entsprechenden Rubrik "Bildung- und Teilhabepaket"