Regelleistung
Grundsicherungsleistungen
Das Arbeitslosengeld II setzt sich zusammen aus der Regelleistung zuzüglich eventueller „Mehrbedarfe“ und den angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung.
1. Regelleistung
Die Regelleistung umfasst Kosten für
- Ernährung
- Körperpflege
- Hausrat
- Bekleidung
- Haushaltsstrom
- Telefon/Internet
- Teilhabe am kulturellen Leben
- und Bedürfnisse des täglichen Lebens.
Die monatliche Regelleistung beträgt ab dem 1. Januar 2013
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Alleinstehende, Alleinerziehende oder Personen, deren Partner |
382,00 Euro |
| Volljährige Partner in einer Ehe, Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft oder eingetragener Lebenspartnerschaft |
345,00 Euro (pro Person) |
| Volljährige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die mit den Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft leben, oder ohne Zustimmung des kommunalen Trägers umziehen |
306,00 Euro |
| Jugendliche ab Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres |
289,00 Euro |
| Kinder ab Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres |
255,00 Euro |
| Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres |
224,00 Euro |