Regelleistung

Grundsicherungsleistungen

Das Arbeitslosengeld II setzt sich zusammen aus der Regelleistung zuzüglich eventueller „Mehrbedarfe“ und den angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung.

1. Regelleistung

Die Regelleistung umfasst Kosten für

  • Ernährung
  • Körperpflege
  • Hausrat
  • Bekleidung
  • Haushaltsstrom
  • Telefon/Internet
  • Teilhabe am kulturellen Leben
  • und Bedürfnisse des täglichen Lebens.

Die monatliche Regelleistung beträgt ab dem 1. Januar 2013

Alleinstehende, Alleinerziehende oder Personen, deren Partner
minderjährig ist

382,00 Euro

Volljährige Partner in einer Ehe, Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft oder eingetragener Lebenspartnerschaft

345,00 Euro (pro Person)

Volljährige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die mit den Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft leben, oder ohne Zustimmung des kommunalen Trägers umziehen

306,00 Euro

Jugendliche ab Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres

289,00 Euro

Kinder ab Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres

255,00 Euro

Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres

224,00 Euro